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Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

Gemäß Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Diese Vereinbarung wurde mit unserem Hosting-Partner IONOS SE abgeschlossen.

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

1.1 Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung gemäß Leistungsbeschreibung und AGB, soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch IONOS als Auftragsverarbeiter für den Kunden als Verantwortlicher gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt.

1.2 Die Dauer der Verarbeitung richtet sich nach der tatsächlichen Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

2.1 Die Art der Verarbeitung umfasst alle Arten von Verarbeitungen im Sinne der DSGVO zur Erfüllung des Auftrags.

2.2 Zwecke der Verarbeitung sind alle zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, insbesondere im Bereich Cloud-Dienstleistungen, Hosting, Software as a Service (SaaS) und IT-Support, erforderlichen Zwecke.

3. Art der personenbezogenen Daten und Kategorien von Betroffenen

3.1 Die Art der verarbeiteten Daten bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die Übermittlung von Daten.

3.2 Die Kategorien von Betroffenen bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die Übermittlung von Daten.

4. Verantwortlichkeit und Verarbeitung auf dokumentierte Weisungen

4.1 Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

Die aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers sind unter folgendem Link einsehbar:
https://www.ionos.de/terms-gtc/avv/

6. Subunternehmer

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO zur Vertragserfüllung einzusetzen.

7. Haftung und Schadensersatz

Im Fall der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen und zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts beizutragen.

IONOS SE
Version 1.2 | Stand: 06/2023
https://www.ionos.de/terms-gtc/avv/

Stand: April 2026

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